Aufnahmegebühr

ArtEinmalige Gebühr
Rechnungszahler11 EUR
Lastschrifteinzug6 EUR

Beitragsklassen Mitglieder

BeitragsklasseJahresbeitrag
Mitglieder bis 18 Jahre66 EUR
Mitglieder ab 18 Jahre108 EUR
Ermäßigter Beitrag für Mitglieder ab 18 Jahre
Schüler/innen, Studierende, Auszubildende,
Freiwillige nach FSJG / FÖJG / BfdG,
Ehepartner, wenn ein Partner Beitragsklasse 2 zahlt
Auf schriftlichen Antrag: fördernde (passive) Mitglieder, aktive Übungsleiter und Übungsleiter-Helfer
72 EUR
Familienbeitrag192 EUR

Die Gebühren für die Schwimmkurse finden Sie auf der aktuellen Anmeldung für die Schwimmkurse.

Beitragsordnung

1. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2. In besonderen Fällen kann der Vorstand Ausnahmen festlegen.

3. Der Mitgliederbeitrag ist ein Jahresbeitrag und bis zum 31. März eines Jahres zu entrichten. Für Mitglieder, die im Laufe eines Jahres in den Verein eintreten, wird der anteilige Beitrag binnen 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.

4. Der Beitrag ist im Lastschriftverfahren zu entrichten. Bei anderer Zahlungsart wird eine Verwaltungsgebühr von 6,– EURO erhoben.

5. Der Beitragssatz für Schüler/innen, Jugendliche, Auszubildende, Freiwillige nach FSJG / FÖJG / BfdG gilt grundsätzlich bis zum Ende des Jahres, in dem er/sie sein/ihr 25. Lebensjahr vollendet hat.

6. Für den Beitrag eines nicht volljährigen Mitgliedes haften die gesetzlichen Vertreter.

7. Der Familienbeitrag wird erhoben, wenn entweder beide Elternteile und mindestens ein Kind oder ein Elternteil und mindestens 2 Kinder oder mindestens 4 Geschwister Mitglied des Vereins sind. Kinder und Geschwister müssen Jugendliche oder diesen gleichgestellt sein.

8. Auf schriftlichen Antrag kann Beitragsfreiheit bis zu drei Jahren gewährt werden. Während der beitragsfreien Zeit ruht der Anspruch auf Nutzung des Sportangebotes. Die beitragsfreie Zeit wird bei der Vergabe von Ehrungen (siehe Ehrenordnung A 1-4) abgezogen.

9. Beitragsfreiheit besteht für alle Ehrenmitglieder.

10. Der Vorstand ist berechtigt für Mitglieder und Nichtmitglieder, Sportkurse gegen Gebühr anzubieten. Die Teilnahmegebühr wird vom Vorstand beschlossen.

11. Vorstandsmitglieder, Übungsleiter/innen und passive Mitglieder werden als fördernde Mitglieder eingestuft (siehe Beitragsklassen). Der Förderkreis wird vom Vorstand auf schriftlichen Antrag festgesetzt; eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr ist Vorraussetzung.